Rainer Cloos | Digitalberatung

Betreiber kritischer Infrastruktur

Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, erhebliche IT-Störungen unverzüglich dem BSI zu melden und die hierfür relevanten Informationen bereitzustellen. Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen aufrechtzuerhalten und eine schnelle Lagebewertung zu ermöglichen.

01
Rechtsgrundlage

- § 8b BSIG
02
Wer ist betroffen?

KRITIS-Betreiber oberhalb der Schwellen der BSI-KritisV (https://www.openkritis.de/it-sicherheitsgesetz/kritis-anlagen_kritisv_itsig20.html)
03
Was ist zu melden?

- IT-Störungen mit (potenziell) erheblicher Beeinträchtigung der KRITIS-Anlage
04
Fristenregelung

- Unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), i. d. R. innerhalb von 24 h
05
Meldeempfänger

- BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (KRITIS-Meldeweg / Portal)

Meldestelle in Deutschland (Aufsichtsbehörde)

BSI

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik